Naturcamping Spitzenort

Vertragsbedingungen Mietcaravan

1. Anzahlung

Bitte leisten Sie den in der Buchungsbestätigung genannten Anzahlungsbetrag rechtzeitig. Bei Überschreitung des angegebenen Zahlungszieles um mehr als 10 Tage steht dem Vermieter ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Der Mieter hat dann die Kosten gemäß Punkt 3 zu tragen.

2. Lage des Mietcaravanplatzes

Wir sind sehr bemüht, Ihnen den tatsächlich reservierten Mietcaravan zur Verfügung zu stellen. Wir bitten aber um Verständnis, dass wir  uns in seltenen Fällen kurzfristige Umbuchungen vorbehalten, falls besondere Gründe dies erfordern.

3. Gebühren

Die zu zahlenden Gebühren setzen sich aus 2 Teilen zusammen:

a) Die Mietgebühr für den Wohnwagen   

b)  Zusatzkosten gemäß Preisliste

4. Rücktritt

Der Mieter kann vor Beginn der Reise jederzeit durch eine schriftliche Absage vom Vertrag zurücktreten. Dabei entstehen dem Mieter folgende Kosten:

bei Rücktritt

bis 60 Tage vor Reisebeginn 10% der Mietgebühr

59-30 Tage vor Reisebeginn 50% der Mietgebühr

29-2 Tage vor Reisebeginn 80% der Mietgebühr

1 Tag vor Reisebeginn, am Anreisetag oder bei vorzeitiger Abreise 100% der Mietgebühr

Schließen Sie bitte  ggf. eine Reiserücktrittsversicherung ab!

5. Vorzeitige Abreise

Die Mietgebühr für den Wohnwagen ist immer für den gesamten Vertragszeitraum zu zahlen. Die Zusatzkosten  werden  nur für den tatsächlichen Aufenthalt berechnet.

6. Anreise und Abfahrt

Am Anreisetag steht Ihnen der Mietwohnwagen ab 15.30 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss der Wagen bis spätestens 10.30 Uhr geräumt sein.

7. Haftung

Der Mieter verpflichtet sich, mit den ihm überlassenen Gegenständen sorgsam und pfleglich umzugehen. Von ihm verursachte Schäden muss er dem Vermieter ersetzen.

8. Platzordnung

Der Mieter verpflichtet sich, die an der Rezeption aushängende Platzordnung zu beachten. Bei groben Verstößen steht dem Vermieter ein fristloses Kündigungsrecht ohne Erstattung des Mietpreises zu.

9. Kurtaxe

Die Kurabgabe wird gemäß Satzung der StadtPlön tageweise berechnet und während des Aufenthaltes vor Ort abgerechnet.  

10. Endreinigung

Die Endreinigung wird vom Mieter im Rahmen seiner Möglichkeiten selbst durchgeführt. Es sind dann keine zusätzlichen Gebühren für die Endreinigung fällig. Sollte der Mietwohnwagen grob verunreinigt sein oder das Chemie-WC nicht geleert sein, wird eine Endreinigungsgebühr von 70,- Euro erhoben.