Naturcamping Spitzenort
Vertragsbedingungen Mietcaravan
1. Anzahlung
Bitte leisten Sie den in der Buchungsbestätigung genannten Anzahlungsbetrag rechtzeitig. Bei Überschreitung des angegebenen Zahlungszieles um mehr als 10 Tage steht dem Vermieter ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Der Mieter hat dann die Kosten gemäß Punkt 3 zu tragen.
2. Lage des Mietcaravanplatzes
Wir sind sehr bemüht, Ihnen den tatsächlich reservierten Mietcaravan zur Verfügung zu stellen. Wir bitten aber um Verständnis, dass wir uns in seltenen Fällen kurzfristige Umbuchungen vorbehalten, falls besondere Gründe dies erfordern.
3. Gebühren
Die zu zahlenden Gebühren setzen sich aus 2 Teilen zusammen:
a) Die Mietgebühr für den Wohnwagen
b) Zusatzkosten gemäß Preisliste
4. Rücktritt
Der Mieter kann vor Beginn der Reise jederzeit durch eine schriftliche Absage vom Vertrag zurücktreten. Dabei entstehen dem Mieter folgende Kosten:
bei Rücktritt
bis 60 Tage vor Reisebeginn 10% der Mietgebühr
59-30 Tage vor Reisebeginn 50% der Mietgebühr
29-2 Tage vor Reisebeginn 80% der Mietgebühr
1 Tag vor Reisebeginn, am Anreisetag oder bei vorzeitiger Abreise 100% der Mietgebühr
Schließen Sie bitte ggf. eine Reiserücktrittsversicherung ab!
5. Vorzeitige Abreise
Die Mietgebühr für den Wohnwagen ist immer für den gesamten Vertragszeitraum zu zahlen. Die Zusatzkosten werden nur für den tatsächlichen Aufenthalt berechnet.
6. Anreise und Abfahrt
Am Anreisetag steht Ihnen der Mietwohnwagen ab 15.30 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss der Wagen bis spätestens 10.30 Uhr geräumt sein.
7. Haftung
Der Mieter verpflichtet sich, mit den ihm überlassenen Gegenständen sorgsam und pfleglich umzugehen. Von ihm verursachte Schäden muss er dem Vermieter ersetzen.
8. Platzordnung
Der Mieter verpflichtet sich, die an der Rezeption aushängende Platzordnung zu beachten. Bei groben Verstößen steht dem Vermieter ein fristloses Kündigungsrecht ohne Erstattung des Mietpreises zu.
9. Kurtaxe
Die Kurabgabe wird gemäß Satzung der StadtPlön tageweise berechnet und während des Aufenthaltes vor Ort abgerechnet.
10. Endreinigung
Die Endreinigung wird vom Mieter im Rahmen seiner Möglichkeiten selbst durchgeführt. Es sind dann keine zusätzlichen Gebühren für die Endreinigung fällig. Sollte der Mietwohnwagen grob verunreinigt sein oder das Chemie-WC nicht geleert sein, wird eine Endreinigungsgebühr von 70,- Euro erhoben.